Arztbewertungssysteme: Unzulässiges entfernen lassen!

Bild: MEV-Verlag
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30.08.2010 (BIERMANN) Beleidigungen und Unwahrheiten sind auch auf Arztbewertungsportalen unzulässig. Die Stiftung Gesundheit rät betroffenen Ärzten, sich in solchen Fällen direkt an den Betreiber des Portals zu wenden. Seine Kontaktdaten sind im Impressum angegeben.

Einen Verweis auf seine Unfreundlichkeit müsse ein Arzt der Stiftung zufolge zwar noch hinnehmen, Aussagen wie "Der Arzt ist ein Idiot" fielen allerdings nicht mehr unter den Schutz der freien Meinungsäußerung. Ebenso seien auch Äußerungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, nicht zulässig. In solchen Fällen ist der Betreiber des Portals laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2007 verpflichtet, den Eintrag zu entfernen.

Immer mehr Patienten suchen ihren Arzt im Internet. Oft ergänzen dann Arztbewertungsportale die Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Auf diesen können Patienten - zumeist orientiert am Schulnotensystem - ihre Ärzte bewerten. Zumeist werden die Portale dazu genutzt, Positives zu kommunizieren und Empfehlungen auszusprechen. Da allerdings auch bei den größeren Anbietern oft nur wenige Bewertungen pro Arzt vorliegen, bekommen vereinzelte negative Bewertungen mehr Gewicht.

Viele seriöse Portale informieren die Ärzte von sich aus über neue Bewertungen oder räumen ihnen das Recht ein, die Aufnahme in das Portal zu verweigern.

Quelle (unter anderem): Stiftung Gesundheit, Stiftungsbrief 3. Quartal 2010, 13. Jahrgang

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