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(BIERMANN) Die kostenlose Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt" bietet Ärzten Informationen zu den Themen Datenschutz und Schweigepflicht bei dem Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung. So soll die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe gestärkt werden, ohne dass die Schweigepflicht verletzt wird.
"Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen oder Ärzten sowie Hebammen an. Durch die Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen", erläuterte Prof. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Zielsetzung der Publikation.
Experten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. thematisieren in der Broschüre allgemeine Grundsätze zum Datenschutz wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz als Vertrauensschutz sowie das Transparenzgebot. Auch spezifische Rechtsgrundlagen für Jugendhilfe beziehungsweise Gesundheitsdienste, freie Träger und Schwangerschaftsberatung werden angesprochen.
Herausgegeben wurde die 62-seitige Publikation vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfe, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung getragen wird, und vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung am Deutschen Jugendinstitut.
Sie steht zum Download unter www.fruehehilfen.de zur Verfügung oder kann in gedruckter Form bei der folgenden Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221/8992257, E-Mail: order@bzga.de.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Mitteilung vom 19. August 2010
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