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– NEU-ISENBURG (BIERMANN) Kleine Praxen dürfen sofort bis auf den Fachgruppendurchschnitt wachsen. Dies berichtet die Ärztezeitung unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Marburg.
Die dortigen Richter hatten per Eilentscheidung beschlossen, dass Praxen mit wenigen Patienten bei entsprechender Ausweitung der Fallzahlen sofort eine Ausweitung ihres Regelleistungsvolumens (RLV) bis zur durchschnittlichen Höhe ihrer Arztgruppe verlangen können. Sie müssen also nicht, wie das Sozialgericht Marburg kritisierte, ein Jahr auf eigene Kosten arbeiten, bis sie ein höheres RLV zugewiesen bekommen.
Mit der Entscheidunga gaben die Richter dem Eilantrag einer radiologischen Gemeinschaftspraxis statt. Die hatte für das dritte Quartal 2009 aufgrund der Fallzahlen 2008 ein RLV von 3700 Euro bekommen, damals waren die Ärzte nur eingeschränkt vertragsärztlich tätig gewesen.
Das Sozialgericht Marburg verwies in seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der es jedem Arzt möglich sein müsse, einen Umsatz zu erzielen, der dem Fachgruppendurchschnitt entspreche.
Quelle: Ärztezeitung, 8.12.2009
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